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Die öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung

Der Prüfungsausschuss

Bevor es zu einer Prüfung kommen kann, ist es die Aufgabe der Handwerkskammern, Prüfungsausschüsse einzurichten. Die Handwerkskammern sind nach BBiG und HwO die zuständigen Stellen für die Errichtung solcher Ausschüsse, welche im Umkehrschluss wiederum als Organe juristisch den Handwerkskammern zuzuordnen sind.

Aufgabenbereich des Prüfungsausschusses

Die Aufgaben eines Prüfungsausschusses sind im Berufsbildungsgesetz sowie in den Prüfungsordnungen festgehalten. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich, die in den Prüfungsordnungen formulierten Regelungen umzusetzen. Er kümmert sich um die Festlegung der Prüfungsaufgaben, die fachgerechte Planung und Durchführung der Prüfung, sowie die Ermittlung und Bewertung von Prüfungsleistungen und deren Bescheinigung. Die Reflexion im Nachgang einer Prüfung trägt dazu bei, die Prüfungen weiter zu optimieren. In Sonderfällen ist der Prüfungsausschuss auch für die Zulassung zu einer Prüfung verantwortlich.

Die öffentlich-rechtliche Prüfung

Einführung

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00020 FP Zeugnis oder Zertifikat Word, 50 KB
00021 AL FP Muster Zeugnis Word, 24 KB
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