Die öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung
Der Prüfungsausschuss
Bevor es zu einer Prüfung kommen kann, ist es die Aufgabe der Handwerkskammern, Prüfungsausschüsse einzurichten. Die Handwerkskammern sind nach BBiG und HwO die zuständigen Stellen für die Errichtung solcher Ausschüsse, welche im Umkehrschluss wiederum als Organe juristisch den Handwerkskammern zuzuordnen sind.
Aufgabenbereich des Prüfungsausschusses
Die Aufgaben eines Prüfungsausschusses sind im Berufsbildungsgesetz sowie in den Prüfungsordnungen festgehalten. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich, die in den Prüfungsordnungen formulierten Regelungen umzusetzen. Er kümmert sich um die Festlegung der Prüfungsaufgaben, die fachgerechte Planung und Durchführung der Prüfung, sowie die Ermittlung und Bewertung von Prüfungsleistungen und deren Bescheinigung. Die Reflexion im Nachgang einer Prüfung trägt dazu bei, die Prüfungen weiter zu optimieren. In Sonderfällen ist der Prüfungsausschuss auch für die Zulassung zu einer Prüfung verantwortlich.
Die öffentlich-rechtliche Prüfung
Einführung
00010 FP Arten von Fortbildungsprüfungen | Word, 50 KB | |
00020 FP Zeugnis oder Zertifikat | Word, 50 KB | |
00021 AL FP Muster Zeugnis | Word, 24 KB | |
00022 AL FP Muster Zertifikat | Word, 27 KB | |
00023 AL FP Muster Schmuckbrief | Word, 25 KB |
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