Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfV)
Mit der Meisterprüfungsverfahrensverordnung regelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben.
Gegenstände der Verordnungen sind neben den Anmeldungs- und Zulassungskriterien für die Meisterprüfung unter anderem auch die Regelung des Meisterprüfungsausschuss, die Durchführung verschiedener Prüfungsarten und deren Bewertungsschlüssel sowie der Umgang mit Rücktritten, Ordnungsverstößen und Befreiungen.
Die jeweilige Meisterprüfungsverordnung für die Teile I und II sowie die Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben bleiben unberührt.