Musterprüfungsordnungen (MPO)
Die vom Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) erlassenen Richtlinien nennen sich Musterprüfungsordnungen. Sie dienen als Vorlage für den Erlass von Prüfungsordnungen, bieten den jeweiligen Stellen jedoch Spielraum bei der Ausgestaltung.
Die erlassenen Richtlinien bzw. Bestandteile von Richtlinien durch den Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung sind im Sinne des § 47 Abs. 3 BBiG bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 HwO, allerdings handelt es sich dabei nicht um verbindliche Rechtsformen.
Trotzdem hat der Hauptausschuss nach seiner Sitzung 2007 einstimmig neue Musterprüfungsordnungen für Abschluss- und Gesellenprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen sowie für Umschulungsprüfungen empfohlen, um ein möglichst einheitliches Prüfungsverfahren sicherzustellen. Dies soll eine einheitliche Rechtsprechung und eine gleichmäßige Behandlung der Prüflinge zur Folge haben.
Richtlinien müssen grundsätzlich von den zuständigen Stellen beachtet und ihre Grenzen bei der Erstellung von Prüfungsordnungen eingehalten werden. Im Falle der Missachtung von Richtlinien kann die erstellte Prüfungsordnung jedoch nur durch ein gerichtliches Verfahren angefochten werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Musterprüfungsordnungen:
- Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen
- Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen
- Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz (MPO-F-BBiG)
- Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 42 c Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (MPO-F-Hw)