Prüfer werden? Jetzt informieren!
Qualitativ hochwertige Prüfungen sind wichtig für den erfolgreichen Abschluss der beruflichen Bildung. In Deutschland sind über 300.000 ehrenamtliche Prüfer/innen tätig, die neben der Abnahme von Prüfungen auch den Erhalt der Qualität in der Berufsbildung sicherstellen. Haben auch Sie Interesse, sich ehrenamtlich als Prüfer/in zu engagieren? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen im Überblick.
Als Prüfer/in leisten Sie nicht nur einen verantwortungsvollen Beitrag zur Nachwuchsbildung, sondern helfen auch, betriebsnahe Prüfungen durchzuführen. Damit ist nicht nur den Prüflingen geholfen, denn auch Sie können Ihr eigenes Wissen und Ihre Kontakte ausbauen und sich im Austausch mit anderen Ausschussmitgliedern Anregungen für Ihren eigenen Berufsalltag beschaffen. Die Tätigkeit als Prüfer/in wirkt sich zudem positiv auf das Prestige Ihres Unternehmens aus und sichert die kontinuierliche Anpassung an neue Entwicklungen.
Sachkunde und persönliche Eignung gefragt!
Wenn Sie gerne Prüfer werden möchten, benötigen Sie die entsprechende Sachkunde und persönliche Eignung, um die in Prüfungen erbrachte Leistung hinreichend beurteilen zu können. Dazu gehört auch, dass Sie permanent Ihr Wissen aktualisieren. Prüfen kann, wer eine Abschlussprüfung abgelegt hat oder eine mehrjährige berufliche Tätigkeit vorweisen kann. Außerdem benötigen Sie ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, menschliche Reife und pädagogisches Gespür. Die Kenntnis der Ausbildungsordnung und des ordnungsgemäßen Ablaufes einer Prüfung sollte jedoch vorhanden sein.
Wenn diese Angaben auf Sie zutreffen, können Sie sich ehrenamtlich als Prüfer/in engagieren. Die Berufung der Mitglieder eines Prüfungsausschusses erfolgt in einheitlichen Abständen und beträgt maximal fünf Jahre. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre zuständige Stelle. Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie Prüfer/in werden möchten, ist es möglich, einer Prüfung zunächst als Gast beizusitzen.
Haben Sie sich für die Mitarbeit im Team eines Prüfungsausschusses entschieden, helfen Sie aktiv an der Erstellung von Prüfungsaufgaben und nehmen diese in schriftlicher, mündlicher oder praktischer Form ab. Im Nachgang werden die Prüfungsleistungen von Ihnen bewertet. Außerdem wird eine Niederschrift der Prüfungsabläufe erstellt und Sitzungen des Ausschusses zur Vor- und Nachbereitung abgehalten.
Übernehmen Sie eine wichtige gesellschaftliche Funktion
Mit der Tätigkeit als ehrenamtliche/r Prüfer/in nehmen Sie eine wichtige gesellschaftliche Funktion ein. Diese ist selbstverständlich mit einem gewissen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden, welcher sich in der Regel auf zwei bis acht Tage im Jahr beschränkt. Für diesen Zeitraum muss Ihr Arbeitgeber Sie in den meisten Fällen unter Fortzahlung der Bezüge freistellen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird Ihr Verdienstausfall auf Verlangen von der zuständigen Stelle im Rahmen der Aufwandsentschädigung erstattet.